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Ehrungen

Die Technische Universität Berlin kann an Personen, die sich um die Universität und die Gesellschaft besonders verdient gemacht haben, eine Vielzahl von Auszeichnungen vergeben.

Die Verleihung der Ehrungen wird im amtlichen Mitteilungsblatt der TU Berlin bekannt gegeben.

Ehrenpromotion

Die TU Berlin kann auf Antrag einer Fakultät durch Beschluss des Akademischen Senats die Ehrendoktor*inwürde als Auszeichnung für hervorragende wissenschaftliche oder andere schöpferisch-geistige Leistungen auf einem zu ihren Aufgaben gehörenden Gebiet verleihen. Die oder der zu Ehrende darf nicht Mitglied der Technischen Universität Berlin sein. Einzelheiten regeln die Promotionsordnungen der Fakultäten.

Liste der Ehrenpromotionen

Ehrenmitgliedschaft / Ehrensenator*in

Die Universität kann als seltene Auszeichnung die Würde eines Ehrenmitgliedes verleihen (§ 2 Abs. 6 BerlHG). Die Verleihung setzt bedeutsame Verdienste um die Universität voraus. Die Auszeichnung kann auch mit dem Titel Ehrensenatorin oder Ehrensenator verliehen werden.

Ein Ehrenmitglied darf weder Mitglied der Universität oder ihres Kuratoriums sein noch in einem unmittelbaren oder mittelbaren Dienst- oder Amtsverhältnis zum Land Berlin stehen und sich gemäß seinem Aufgabenbereich mit der Technischen Universität zu befassen haben. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an solche Personen ist jedoch statthaft, wenn ihre Mitgliedschaft erloschen ist oder sie von ihren amtlichen Pflichten entbunden worden sind.

Die Ehrenmitgliedschaft wird vom Akademischen Senat auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten oder einer Fakultät verliehen. Dem Antrag müssen eine Begründung und der Lebenslauf der oder des zu Ehrenden beiliegen. Der Akademische Senat zieht vor der abschließenden Beschlussfassung mindestens drei Gutachten bei. Spätestens zur zweiten Lesung muss der Entwurf einer Laudatio vorliegen.  Siehe Grundordnung der TU Berlin von 2006.

Liste der Geehrten

Ehrenmedaille der TU Berlin

Mit der goldenen oder silbernen Ehrenmedaille ehrt die Präsidentin externe Persönlichkeiten, die sich um die TU Berlin verdient gemacht haben.

Ein Antrag auf Ehrung kann vom Präsidium der TU Berlin und/oder jede*r Dekan*in der TU Berlin gestellt werden.

Liste der Träger*innen

Goldene Ehrennadel der TU Berlin

Die Präsidentin zeichnet mit der Ehrennadel der TU Berlin besonders verdiente Mitarbeiter*innen aus.

Ein Antrag auf Ehrung kann von der Präsidentin der TU Berlin und/oder jede*r Dekan*in der TU Berlin gestellt werden.

Liste der Träger*innen