Inhalt des Dokuments
Ehrungen
[1]
- © TU Berlin/PR/Jacek Ruta
Die Technische Universität Berlin
kann an Personen, die sich um die Universität und die Gesellschaft
besonders verdient gemacht haben, eine Vielzahl von Auszeichnungen
vergeben.
Die Verleihung der Ehrungen wird im amtlichen
Mitteilungsblatt der TU Berlin bekannt gegeben.
Ehrenpromotion
Die TU Berlin kann auf Antrag einer Fakultät durch Beschluss des Akademischen Senats die Ehrendoktorwürde als Auszeichnung für hervorragende wissenschaftliche oder andere schöpferisch-geistige Leistungen auf einem zu ihren Aufgaben gehörenden Gebiet verleihen. Die oder der zu Ehrende darf nicht Mitglied der Technischen Universität Berlin sein. Einzelheiten regeln die Promotionsordnungen der Fakultäten.
Liste der Ehrenpromotionen [2]
Ehrenmitgliedschaft / Ehrensenator
Die Universität kann als seltene Auszeichnung die
Würde eines Ehrenmitgliedes verleihen (§ 2 Abs. 6 BerlHG). Die
Verleihung setzt bedeutsame Verdienste um die Universität voraus.
Die
Auszeichnung kann auch mit dem Titel Ehrensenatorin oder
Ehrensenator verliehen werden.
Ein Ehrenmitglied darf weder
Mitglied der Universität oder ihres Kuratoriums sein noch in einem
unmittelbaren oder mittelbaren Dienst- oder Amtsverhältnis zum Land
Berlin stehen und sich gemäß seinem Aufgabenbereich mit der
Technischen Universität zu befassen haben. Die Verleihung der
Ehrenmitgliedschaft an solche Personen ist jedoch statthaft, wenn ihre
Mitgliedschaft erloschen ist oder sie von ihren amtlichen Pflichten
entbunden worden sind.
Die Ehrenmitgliedschaft wird vom
Akademischen Senat auf Vorschlag der Präsidentin oder des
Präsidenten oder einer Fakultät verliehen. Dem Antrag müssen eine
Begründung und der Lebenslauf der oder des zu Ehrenden beiliegen. Der
Akademische Senat zieht vor der abschließenden Beschlussfassung
mindestens drei Gutachten bei. Spätestens zur zweiten Lesung muss der
Entwurf einer Laudatio vorliegen. (siehe Grundordnung der TU Berlin
von 2006) Liste der Geehrten [3]
Ehrenmedaille der Technischen Universität Berlin
[4]
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Mit der goldenen oder silbernen Ehrenmedaille ehrt
der Präsident externe Persönlichkeiten, die sich um die TU Berlin
verdient gemacht haben.
Ein Antrag auf Ehrung kann vom
Präsidium der TU Berlin und/oder jedem Dekan der TU Berlin gestellt
werden.
Träger der Ehrenmedaille [5]
Goldene Ehrennadel der TU Berlin
Der Präsident
zeichnet mit der Ehrennadel der TU Berlin besonders verdiente
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus.
Ein Antrag auf
Ehrung kann vom Präsidenten der TU Berlin und/oder jedem Dekan der TU
Berlin gestellt werden.
Trägerinnen und Träger der Goldenen Ehrennadel [6]
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