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TU Berlin verabschiedet Open-Access-Policy
Donnerstag, 07. Dezember 2017
Medieninformation Nr. 219/2017
Akademischer Senat spricht sich einstimmig für den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen aus
Der Akademische Senat der TU Berlin hat auf seiner Sitzung am 6. Dezember 2017 die Open-Access-Policy der TU Berlin einstimmig verabschiedet. Damit bestärkt die Universität ihr Bekenntnis zum freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und formuliert Empfehlungen für TU-Angehörige zum Open-Access-Publizieren. Bereits im August 2016 hatte die TU Berlin mit Unterzeichnung der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ Open Access als strategisches Ziel der Universität bestätigt. Ziel der Bemühungen ist es, wissenschaftliche Veröffentlichungen und Forschungsergebnisse weltweit und ohne Barrieren zugänglich zu machen.
Die Open-Access-Policy der TU Berlin knüpft an die 2015 verabschiedete Open-Access-Strategie des Landes Berlin an. Gegenstand der Policy sind acht Empfehlungen für TU-Angehörige und Selbstverpflichtungen der Universität. So empfiehlt die TU Berlin unter anderem die Erstveröffentlichung als Open-Access-Publikation unter freier Lizenz sowie das Zweitveröffentlichungsrecht zu nutzen und sämtliche Publikationen zusätzlich parallel beziehungsweise zeitversetzt über Repositorien zugänglich zu machen.
Die Open-Access-Policy der TU Berlin im Wortlaut finden Sie unter:
www.tu-berlin.de/?191164
Um TU-Angehörige beim Open-Access-Publizieren zu unterstützen, wurden unter Federführung der Universitätsbibliothek in den vergangenen Jahren zahlreiche Angebote auf- und ausgebaut, insbesondere der Universitätsverlag, Zweitveröffentlichungsservice, Publikationsfonds sowie das Repositorium für Forschungsdaten und Publikationen.
Details zu Open Access an der TU Berlin:
http://www.ub.tu-berlin.de/oa/
Weitere Informationen erteilt Ihnen gern:
Jürgen ChristofTechnische Universität Berlin
Leitender Direktor Universitätsbibliothek
Tel.: 030 314-76055
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