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Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren gegen Prof. Dr. Dr. h.c. Kurt Kutzler, Alt-Präsident der TU Berlin, Dr. Ulrike Gutheil, Kanzlerin der TU Berlin, und Hans Joachim Rieseberg, ehemaliger Leiter der Abteilung Gebäude- und Dienstemanagement der TU Berlin, nach nunmehr drei Jahren eingestellt. Dies gab sie jetzt schriftlich der TU Berlin bekannt.
Den Beschuldigten waren eine nicht ordnungsgemäße Vertragsgestaltung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages sowie Unstimmigkeiten wegen der damals von der Kanzlerin gemieteten Wohnung vorgeworfen worden. Im Ergebnis haben die von der Staatsanwaltschaft durchgeführten Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht gegen die Beschuldigten ergeben. Sie stellte daher das Verfahren gemäß § 170, Abs. 2 der Strafprozessordnung ein.
„Ich bin erleichtert, dass die sehr gute Zusammenarbeit mit Frau Dr. Gutheil nun keiner weiteren Belastung durch das strafrechtliche Verfahren mehr ausgesetzt ist“, sagt TU-Präsident Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach.
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Stefanie TerpPressesprecherin der TU Berlin
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