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TU Berlin legt Widerspruch gegen Baugenehmigung für Aussichtsrad am Zoo ein
Mittwoch, 05. Dezember 2007
Medieninformation Nr. 312/2007
Die TU Berlin hat heute Widerspruch gegen die Baugenehmigung für das Aussichtsrad am Zoo eingelegt. Zugleich hat sie die Aussetzung der Vollziehung beantragt.
Hintergrund hierfür ist, dass noch kein Bebauungsplan für das Aussichtsrad am Zoo vorliegt. Es ist deshalb noch ungewiss, ob der Bebauungsplan den Interessen der benachbarten TU Berlin angemessen Rechnung trägt. Die TU Berlin hatte ihre Bedenken gegen die Eignung des Standorts durch Beteiligung am Bebauungsplanverfahren geltend gemacht.
Mit dem Widerspruch möchte sich die TU Berlin Klarheit über das Bauvorhaben verschaffen und Recht- und Zweckmäßigkeit der Baugenehmigung nachprüfen lassen. Mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung will die TU Berlin - auch im Interesse des Bauherrn - erreichen, dass das Bauvorhaben erst dann weitergeführt wird, wenn die Rechtsbeständigkeit der Baugenehmigung gesichert ist.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gern:
Dr. Kristina R. ZergesLeiterin des Referats für Presse und Information
Tel.: 030/314-23922
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