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Licht, Luft und Beinfreiheit: Arbeitsschutz im Homeoffice
Ergonomisches Sitzen, Beinfreiheit, nicht reflektierende Bildschirme, frische Luft, Gehörschutz und Erholungsphasen von 30 bis 45 Minuten, je nach Arbeitszeit: Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch für das mobile Arbeiten. In der aktuellen Situation, in der fast die gesamte TU-Verwaltung im Homeoffice arbeitet, steigt die persönliche Verantwortung der mobil arbeitenden Beschäftigten. Die Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU) bittet alle TU-Mitarbeiter*innen, auf ihre Gesundheit im heimischen Büro zu achten, berät zu allen Fragen rund um den Arbeitsschutz und empfiehlt: Achten Sie auf ausreichend Tageslicht, vermeiden Sie flimmernde Lampen, sorgen Sie für Bewegung sowie eine ausreichende Ruhezeit von elf Stunden nach Arbeitsende, und: Trennen Sie Dienstliches und Privates.