Inhalt des Dokuments
Inhalt des Dokuments
Wahl-Spezial
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Freitag, 16. Januar 2015
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der TU Berlin in jeweils der Organisationseinheit (Fakultät, ZUV/UB/ZEs), in der sie ihre dienstlichen Aufgaben ganz oder überwiegend wahrnehmen. Aufgrund der aktuellen Rechtslage (gem. § 48 Abs. 3 BerlHG vom 26. Juli 2011) sind folgende Personengruppen nur aktiv wahlberechtigt (sie dürfen wählen, aber selbst nicht gewählt werden): die Honorarprofessorinnen und -professoren, die außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, die Privatdozentinnen und -dozenten, Gastprofessorinnen und -professoren, die emeritierten Professorinnen und Professoren, soweit diese am 23. 10. 1990 entpflichtet waren, sowie die Lehrbeauftragten.