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Wahl-Spezial
Briefwahl
Freitag, 16. Januar 2015
Jede und jeder Wahlberechtigte kann beim Zentralen Wahlvorstand Briefwahl beantragen. Nach Antragstellung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Bis zum Abschluss der Wahlhandlung, also bis spätestens zum 29. Januar 2015, 15 Uhr, müssen die Wahlbriefe beim Zentralen Wahlvorstand im Raum H 2028/30 oder bei der jeweils zuständigen örtlichen Wahlleitung der zuständigen Fakultät vorliegen. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens acht Tage vor Abgabefrist beantragt werden, um eine fristgerechte Bearbeitung der Briefwahlunterlagen zu gewährleisten. Antragsformulare sind auf der Seite des Wahlamtes erhältlich unter: