Inhalt des Dokuments
Herr
Professor Ensthaler, Sie leiten das Fachgebiet Wirtschafts-,
Unternehmens- & Technikrecht. Technik und Recht, das klingt nach
zwei Welten. Nun haben Sie gerade, gemeinsam mit Professor Stefan
Müller und Mitarbeitern der juristischen Fachgebiete an der
TU-Fakultät VII Wirtschaft und Management, ein Werk zum Technikrecht
herausgebracht …
Fragen von Technik und Recht sind
eng verbunden. Ingenieurwissenschaft zeigt das technisch Mögliche
auf, Jurisprudenz begleitet die Einführung technischer Neuerungen in
die Gesellschaft. Das Recht entscheidet, ob eine Technologie
„praktisch wirksam“ werden darf. Eine Zusammenarbeit ist also
unerlässlich. Ein Beispiel ist die Produkthaftung. Damit sollten sich
Unternehmen nicht erst befassen, wenn es zum „worst case“, also
zur Haftung, kommt. Sie müssen diese schon im Vorfeld vermeiden. Dazu
wird juristische Urteilskraft benötigt, aber auch
ingenieurwissenschaftliche Methoden des Risiko- und
Qualitätsmanagements sowie der technischen Dokumentation. In den
Unternehmen sind heute multidisziplinäre Teams aus Juristen und
Ingenieuren mit der „Produktverteidigung“ befasst.
Das Technikrecht hat also bereits einen
multidisziplinären Ansatz?
Ja, und es ist dynamisch:
Es muss sich ständig auf neue Entwicklungen aus Wirtschaft und
Wissenschaft einstellen. So hat es als „Recht der Pragmatiker“
quasi eine Servicefunktion für Unternehmen. In den letzten Jahren
wurden Studiengänge und Lehrstühle zum Technikrecht für Studierende
der Rechts- und der Ingenieurwissenschaften eingerichtet, es
entwickelt sich stetig zu einer eigenen juristischen Disziplin. An der
TU Berlin sind vor allem Technik-, Patent- und Innovationsrecht eng
verbunden, deren unternehmerischer Kontext insbesondere für angehende
Wirtschaftsingenieure interessant ist. Es genügt heute nicht mehr,
wenn sich Juristen mit dem Technikrecht befassen. Ihnen würden
bedeutende Erkenntnisquellen verborgen bleiben. Ingenieure wiederum
brechen ihre Fixierung auf technische Inhalte auf und öffnen sich
stärker für gesellschaftliche Belange. Wir bieten deshalb
Veranstaltungen zum Patentrecht und -management an, gemeinsam für
Jura-Studierende der FU Berlin und
Wirtschaftsingenieurwesen-Studierende der TU Berlin. So lernen
Studierende beider Disziplinen die Denkweise der jeweils anderen
kennen. In der Wirtschaftspraxis ist die Bedeutung des Technikrechts
bereits anerkannt, unentbehrlich zum Beispiel für das
Qualitätsmanagement, die Produkthaftung oder das Umweltrecht. „Ohne
Recht geht's nicht mehr“, titelte kürzlich eine Fachzeitschrift.
Kein leichter Weg für Nicht-Juristen …
Unser Buch, gemeinsam von Juristen und Wirtschaftsingenieuren
entwickelt, soll hier eine Lücke füllen. Wir zeigen, juristisch
aufbereitet, Schnittstellen zur Lebenswelt der Ingenieure auf, zum
Beispiel in Produktions-, Qualitäts-, Risiko- und Wissensmanagement
sowie im Vertrieb technischer Produkte, und geben
Handlungsempfehlungen. Lediglich der große Bereich des Patentrechts
ist ausgeblendet. Den juristischen, ökonomischen und strategischen
Fragen der Technologieverwertung widmen wir Ende des Jahres ein
eigenes Werk über das Management geistigen Eigentums. Eine an der TU
Berlin herausgegebene Fachzeitschrift zum Innovations- und
Technikrecht soll ab Herbst 2012 das interdisziplinäre
Forschungsgebiet weiter festigen.
Vielen Dank für das
Gespräch!
Die Fragen stellte Patricia
Pätzold
[1]
- © Springer
Jürgen Ensthaler, Dagmar Gesmann-Nuissl, Stefan Müller: Technikrecht: Rechtliche Grundlagen des Technologiemanagements, Springer Verlag, Berlin/Heidelberg 2012, ISBN: 978–3642131875
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