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Im März fällte das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, das nach Expertenmeinung auch Auswirkungen auf ELENA haben wird, die angekündigte Datenspeicherung über Beschäftigte (TU intern 2/10). Denn auch bei ELENA werden "in blindem Aktionismus Daten in gefährlich großer Menge angehäuft", so die Formulierung des Gerichts. Die zuständige Bundesministerin hat bereits angekündigt, den Datenkatalog zu überprüfen. Trotzdem haben viele Beschäftigte eine Petition gegen ELENA unterschrieben und sind Klagen in Vorbereitung. Die Aktivitäten werden auch von den Gewerkschaften unterstützt, die seit Langem ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz fordern.
Auch heute werden viele Einzeldaten von den Arbeitgebern aufgrund von gesetzlichen Auskunfts- und Meldepflichten elektronisch erfasst, übermittelt oder verwahrt. ELENA sollte Bürokratie und Kosten verringern, immerhin um 85 Millionen Euro für drei Millionen Arbeitgeber jährlich. Doch für viele wird es erst einmal teurer.
ELENA erfasst zum Beispiel Fehlzeiten. Neben der Dauer wird beschrieben, ob es sich um Arbeitsbummelei, unrechtmäßige oder rechtmäßige Streikteilnahme, Aussperrung, sofortige Kündigung ohne Weiterzahlung des Entgelts et cetera handelt. Es werden Kündigungen und Entlassungen erfasst, fristlose und fristgerechte, betriebs- oder personenbedingte, es wird festgehalten, wenn ein Arbeitnehmer dagegen klagt und was die Gründe für eine Kündigung beziehungsweise Entlassung sind. Nun werden auch heute schon Krankmeldungen in der Personalakte erfasst und gegebenenfalls auch Fehlzeiten bei Streikteilnahme. Neu ist, dass in sogenannten Freifeldern Angaben gemacht werden können, ohne dass der Beschäftigte davon weiß. Zwar sollen dabei die Personalvertretungen beteiligt werden, doch ob sie nur ein Informationsrecht haben oder mitbestimmen, ist noch umstritten.