Inhalt des Dokuments
Im Dezember war der Lohn- und Vergütungstarifvertrag für die Berliner Hochschulen von der TU Berlin paraphiert worden, die 65 Euro Sockelbetrag sollten ab Juni 2009 rückwirkend gezahlt werden. Im Januar 2010 sind die Verhandlungen erneut unterbrochen worden. Doch jetzt erarbeiteten die Gewerkschaften in Berlin mit dem Senat ein Verhandlungsergebnis. Danach soll sichergestellt werden, dass die Arbeitsbedingungen ab dem 1. April 2010 bis Ende 2017 selbst dann wieder dynamisch an den Flächentarifvertrag der Bundesländer (TV-L) gekoppelt sind, wenn sich die Rückkehr in den Arbeitgeberverband verzögert oder scheitert. Die TU-Leitung hat inzwischen im Interesse der Beschäftigten entschieden, rückwirkend zum 1. Juni 2009 bis zum 28. Februar 2010 die 65 Euro außertariflich auszuzahlen. Die bereits gewährte Einmalzahlung wird verrechnet.
"TU intern" Februar 2010
- Online-Inhaltsverzeichnis [1]
- Hochschulzeitung "TU intern" - Februar 2010 [2]
- Neues Profil: Die TU Berlin 2000 – 2010 (Sonderbeilage) [3]
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