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- Mit großem Interesse verfolgten die TU-Beschäftigten und Studierende den Ausführungen ihres Präsidenten im Audimax
- © TU-Pressestelle/Dahl
Für den 23. April 2008 hatte der Präsident der TU Berlin, Prof. Dr. Kurt Kutzler, die Mitglieder der Universität zu einer Vollversammlung ins Audimax geladen. Er berichtete über Prüfungen des Rechnungshofes von Berlin sowie über eine Beanstandung aus der Senatswissenschaftsverwaltung bezüglich des öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnisses (kurz ÖRAV) mit der TU-Kanzlerin Frau Dr. Ulrike Gutheil.
Der Rechnungshof von Berlin teilte im Januar dem TU-Präsidenten mit, dass er Sachverhalte prüfe, die eine Wohnung und das Grundstück der TU Berlin in der Lentzeallee betreffen. Der Präsident reagierte in einem Schreiben auf die Vorwürfe und zählte entkräftende Fakten auf.
Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung kritisierte zudem die Umwandlung des Beamtenstatus der Kanzlerin in ein öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis. Hintergrund für das Handeln des Präsidenten war ein Abwerbungsangebot an Ulrike Gutheil von einer großen außeruniversitären Einrichtung. Der Präsident der TU Berlin: "Im Sinne der Universität und ihrer zügigen Weiterentwicklung wollte und will ich eine Leistungsträgerin wie Frau Dr. Gutheil an unserer Universität halten."
Um den Sachverhalt so schnell wie möglich aufzuklären, leiteten der Präsident und die Kanzlerin im März Disziplinarverfahren gegen sich ein. Eine Strafanzeige wurde im März gestellt.
Der Präsident unterrichtete den Akademischen Senat über den Stand der Dinge. Das Kuratorium der TU Berlin befasste sich in zwei Sitzungen mit den Vorgängen. Der Vorsitzende des Gremiums, Dr. Manfred Gentz, hatte zudem Einsicht in die Akten. Er bat die Öffentlichkeit nach der Kuratoriumssitzung im April darum, für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung gelten zu lassen.