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Mieterhebungen für kommunale Sportstätten zunächst bis Juli 2009 ausgesetzt
Nach den Plänen des Senators für Inneres und Sport soll der Hochschulsport die kommunalen Sportstätten nicht mehr, wie Schulen und Vereine, kostenlos nutzen dürfen.
Das im Jahre 2007 vom Abgeordnetenhaus beschlossene Sportförderungsgesetz führt die Zentraleinrichtungen Hochschulsport nicht mehr als förderungswürdig auf. "Mit den neu festgesetzten Mieten für die Sportstätten könnte der Hochschulsport viele Kurse nicht mehr zu vertretbaren Preisen anbieten", so Eduard Neuberg-Winkler von der Zentraleinrichtung Hochschulsport der TU Berlin. Die TU-Fußballliga, in der zurzeit 63 Mannschaften spielen und die besonders bei den ausländischen Studierenden sehr beliebt ist, stünde in der bisherigen Form ebenfalls auf der Kippe.
"Die angekündigte Mieterhebung wurde nach massiven Interventionen der Hochschulleitungen aller Berliner Universitäten und des Bildungssenators vorerst bis Juli 2009 ausgesetzt". Der Innensenat habe inzwischen signalisiert, dass zumindest die Studierenden von Mietkosten ausgenommen werden sollen, berichtet Neuberg-Winkler. Doch immer noch soll die mietfreie Nutzung der kommunalen Sportstätten an die Gründung von Vereinen für den Hochschulsport geknüpft werden. Wie Hochschulbeschäftigte und Externe hier eingestuft werden, ist ebenfalls noch völlig unklar. Die Gründung von Vereinen und die Ausgrenzung der Beschäftigten lehnen die Hochschulen entschieden ab und haben die TU-Kanzlerin Dr. Ulrike Gutheil gebeten, dazu weitere Gespräche mit den zuständigen Senatsstellen zu führen.