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Mitbestimmungsgremien auf einen Blick
Partizipation und Mitbestimmung werden in der letzten Zeit wieder intensiv in der Universität diskutiert. Erstmals regelte 1976 das Hochschulrahmengesetz bundesweit die heute noch gültige Mitbestimmungsstruktur der demokratischen Gruppenhochschule. Danach gibt es Gremien, in die alle Statusgruppen Mitglieder entsenden, sowie Vertretungsorgane, die nur die einzelnen Statusgruppen selbst betreffen, wie den Personalrat oder den AStA. An der TU Berlin gibt es 21 Gremien der Akademischen Selbstverwaltung und damit für hochschulpolitisch Interessierte aller Statusgruppen viele Möglichkeiten, mitzubestimmen, was an der Universität passiert. Diese Seite soll einen Überblick über die existierenden Gremien und über ihre Zusammensetzung geben.