Inhalt des Dokuments
Neue TU-Mitglieder für das „ruhende“ Kuratorium: Das 22-köpfige Kuratorium, dessen acht TU-Mitglieder nun gewählt wurden, ruht im Rahmen der Erprobungsphase der TU-Grundordnung vorläufig. Es entscheidet jedoch auf Grundlage einer Evaluierung über die Fortsetzung der dreijährigen Erprobungsphase an der TU Berlin. Spricht sich das „ruhende“ Kuratorium für den Abbruch aus, tritt die alte Grundordnung wieder in Kraft. Zu den externen Kuratoriumsmitgliedern gehören Senats- und Fraktionsvertreter und -vertreterinnen, Arbeitgeber-/Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen sowie Vertreter und Vertreterinnen für Frauen- und Umweltbelange.
Gruppen und Listen
- EFUP EB 104, Freitagsrunde, UTEX-Plenum
- FKL Fakultätsliste
- FT Fachschaftsteam & Friends
- INIs (I) INI’s und andere Fak III, IV, V
- INIs (II) INI’s und andere Fak I, II, VI, VII
- IUP Initiative Unabhängige Politik
- IUP/LM IUP & LM
- LM Liberale Mitte
- LMDW Liberaler Mittelbau/Dauer-WM
- MBI Mittelbauinitiative
- MBI (I) Mittelbauinitiative Fak I, III, VI, VII
- MBI (II) Mittelbauinitiative Fak II, IV, V, ZE u. ZUV
- RG Reformgruppe
- S & U Sachlich & Unabhängig
- StFak Studis Fakultäten 1, 2, 6 & 7
- UWM Unabhängige WiMis
- ver.di mehr bewegen – ver.di!
Fakultäten und Einrichtungen
- Fak. I Fakultät I Geisteswissenschaften
- Fak. II Fakultät II Mathematik und Naturwissenschaften
- Fak. III Fakultät III Prozesswissenschaften
- Fak. IV Fakultät IV Elektrotechnik und Informatik
- Fak. V Fakultät V Verkehrs- und Maschinensysteme
- Fak. VI Fakultät VI Planen Bauen Umwelt
- Fak. VII Fakultät VII Wirtschaft und Management
- IZE Innovationszentrum Energie
- ZEWK Zentraleinrichtung Wissenschaftliche Weiterbildung und Kooperation
- ZUV Zentrale Universitätsverwaltung
Achtung!
Auf dieser Seite sind die Mitglieder aufgelistet, wie sie entsprechend dem Ergebnis in die Gremien gewählt wurden. Die Gewählten müssen sich noch endgültig entscheiden, ob sie ihr Mandat annehmen und – bei einer eventuellen Doppelmitgliedschaft in AS und Kuratorium – in welchem Gremium sie ihr Mandat wahrnehmen möchten.