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TU Berlin

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Studienreformprojekte (SRP)

Was ist das?

Studienreformprojekte sind einzelne, zeitlich und personell begrenzte Vorhaben zur gezielten und dauerhaften Verbesserung des Lehrprogramms der TU Berlin. Im Rahmen von Studienreformprojekten können Personalmittel vergeben werden. Die Förderung erstreckt sich nur auf die Entwicklungsarbeit, nicht auf die Durchführung des als Folge eines Studienreformprojektes geänderten Lehrprogramms. Studienreformprojekte werden durch Bereitstellung von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, studentischen Hilfskräften und ggf. Sachmittel gefördert.

  1. Reform von Studiengängen:
    Arbeit an Gesamtkonzepten für einen Studiengang und die Neufassung oder Änderung von Studien- und Prüfungsordnungen. Gefördert werden können Studienreformprojekte, die vor allem allgemeine Ziele der Studienreform (Studienzeitverkürzung, Berufsbezug, Interdisziplinarität, Transparenz der Anforderungen, Studierbarkeit u.ä.) besser zu erreichen versprechen.
  2. Pädagogische Studienreform:
    Ziel solcher Studienreformprojekte ist eine Erhöhung des Erfolgs einzelner Lehrveranstaltungen (sichere Lernergebnisse bei geringerer Schwundquote und Vermeidung von Zeitverlusten für die Leistungsnachweise).
  3. Integration von Forschung und Studium:
    In einigen Studiengängen ist der in den Lehrveranstaltungen vermittelte Stoff nicht genügend an die aktuelle Forschung gekoppelt. Die Entwicklung von Veranstaltungen, durch die die Studierenden regelmäßig - aktiv oder auch passiv - an der jeweils aktuellen Forschung teilnehmen können, kann als Studienreformprojekt gefördert werden. Besondere Förderung sollen solche Veranstaltungen erfahren, in denen der Zusammenhang von Forschen und Lernen unmittelbar erfahren werden kann. 
  4. Interdisziplinäres Studium:
    Als Studienreformprojekt kann die Einführung von Lehrveranstaltungen in das Lehrprogramm gefördert werden, mit denen fakultätsübergreifende, interdisziplinäre Lernziele erreicht werden, die traditionell nicht zum Zielkatalog dieses Studiengangs gehören.
  5. Integration von Praxis und Studium:
    Als Studienreformprojekt kann die Einführung von Lehrveranstaltungen gefördert werden, in denen die Studierenden systematisch ihre eigenen Erfahrungen im Berufsfeld verarbeiten und vertiefen.
  6. Frauenstudium:
    Als Studienreformprojekt kann die Einführung von Lehrveranstaltungen gefördert werden, in denen Verfahren und Aussagen aus der Frauenforschung behandelt werden oder in denen die besonderen Ansprüche der weiblichen Studierenden an Studiengänge erfüllt werden können.
  7. Internationalisierung

s. Beschluß Akademischer Senat 1/410-13.12.89

Liste der derzeit geförderten Studienreformprojekte
Name
Fak.
Verantwortlich
Laufzeit
EducationZEN
II
Prof. Dr. Thomas Friedrich
1.6.2012-31.05.2013
Blue Engineering Seminar
V
Prof. Dr.-Ing. Henning Meyer
1.9.2012-31.08.2014
UNITUS
II
Prof. Dr. Reinhard Nabben, Prof. Dr. Reinhold Schneider, Dr. Kathy Roegner
01.06.2010 – 31.05.2013
PLANUNGSLABOR: Urban Research and Design Laboratory
VI
Daniela Konrad, Paola Alfaro d´Alençon
01.09.2010 – 31.08.2013

Antragstellung für Studienreformprojekte und Projektwerkstätten

Anträge können an den Präsidenten über die Kommission für Lehre und Studium (LSK), e-Mail: , jederzeit gestellt werden. Anträge sollen in schriftlicher und digitaler Form gestellt werden. Sie werden von der LSK nach Anhörung begutachtet und dem für die Lehre zuständigen Mitglied des Präsidiums der TUB (z.Zt. Vizepräsident Prof. Dr. Hans-Ulrich Heiß) zur Entscheidung vorgelegt.

Bei Studienreformprojekten ist mit dem Antrag eine Stellungnahme des zuständigen Fakultätsrats einzureichen, der die Zusage der Übernahme des erfolgreichen Projekts in die Regellehre enthält sowie die Stellungnahme der Ausbildungskommission. Bei mehrjähriger Laufzeit ist nach einem Jahr ein Zwischen- und nach Ablauf der Förderung ein Abschlussbericht in schriftlicher und digitaler Form vorzulegen.

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